Die Relevanz und die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich immer deutlicher erkennen und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Die Flutkatastrophe im Ahrtal in Nordrhein-Westfalen ist nur eine von zahlreichen Naturereignissen, die sich in den letzten Monaten und Jahren abgespielt hat. Die dramatischen Folgen dieser Katastrophen treffen unmittelbar die Anwohner:innen und Unternehmer:innen der verschiedenen Regionen. Eine zerstörte Infrastruktur inklusive zerstörter Häuser und Firmen sind in den Medien zu sehen.

Schnell stellt sich die Frage: Was wird aus diesen Immobilien-Finanzierungen?

Bürohund

Diese Frage stellt sich nicht nur den Privatpersonen, sondern konfrontiert auch die Banken.

Derartige Naturereignisse machen deutlich, dass die veränderten Umwelt- und Klimabedingungen immense Risiken mit sich bringen.       Neben Zerstörungen der Umwelt, sind Insolvenzen und Abschreibungen auf Kreditforderungen eine mögliche Konsequenz der    veränderten Gegebenheiten.

Hinzu kommt das Risiko des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft, auf welches im weiteren Verlauf des Artikels genauer eingegangen wird.

Spätestens seit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris und der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist diese Entwicklung ein präsentes Thema innerhalb der Wirtschaft.

Die Europäische Zentralbank (EZB) betonte in der Vergangenheit mehrfach, dass Klimarisiken einen wesentlichen Risikofaktor für das Bankensystem darstellen. Folglich ist es unumgänglich, dass Banken ihr Bewusstsein hinsichtlich der Steuerung von Klima- und Umweltrisiken stärken.

Mit dem Ziel, dass Institute im Hinblick auf Klima- und Umweltrisiken, einen umfassenden, strategischen und zukunftsgerichteten Ansatz verfolgen, veröffentlichte die EZB gemeinsam mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) im Jahr 2020 den „Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken“. Dieser Leitfaden fokussiert dabei die folgenden Aspekte:

  • die umsichtige und sichere Steuerung von Klima- und Umweltrisiken
  • die Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken als Treiber bestehender Risikofaktoren in der Geschäftsstrategie, sowie der Rahmenwerke für Governance und Risikomanagement
  • die Erhöhung der Transparenz der Institute, durch die Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltrisiken

Der Leitfaden ersetzt dabei keineswegs geltende Rechtsvorschriften und sollte in Kombination mit weiteren bestehenden EZB-Leitfäden, wie bspw. dem Leitfaden zum bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung, gelesen werden.

Um die vorherrschenden Klima- und Umweltrisiken zu klassifizieren, muss zwischen physischen Risiken Transitionsrisiken unterschieden werden.

Physische Risiken beschreiben hierbei die finanzielle Auswirkung von Veränderungen des Klimas. Hierzu zählen extreme Wetterereignisse, der steigende Meeresspiegel oder auch das Absinken des Grundwasserspiegels. Ein Beispiel eines solchen physischen Ereignisses ist die bereits erwähnte Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands. Direkte Auswirkungen eines solchen Risikos können Sachschäden, wie bspw. beschädigte oder zerstörte Immobilien sein. Doch auch indirekte Auswirkungen kann ein solches Risiko mit sich bringen. Hierzu zählt etwa eine Unterbrechung von Lieferketten durch den Eintritt eines derartigen Naturereignisses. 

Das Transitionsrisiko, oder auch das sogenannte „Übergangsrisiko“, bezieht sich hingegen auf die finanziellen Auswirkungen des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft. Hierbei werden direkte, aber auch indirekte finanzielle Verluste berücksichtigt. Ein Beispiel für ein Transitionsrisiko wäre die plötzliche Verabschiedung politischer Maßnahmen, wie bspw. die Einführung einer CO2-Steuer oder ein Dieselverbot in Großstädten. Auch der technologische Wandel ist ein nicht zu vernachlässigendes Transitionsrisiko, da bekannte Technologien durch neue verdrängt werden können (Bsp. Elektromobilität). Neue Marktteilnehmer und schlagartige Preisänderungen führen zu einer veränderten Marktsituation.

Im veröffentlichten Leitfaden der EZB werden aufgrund der definierten Risiken, klare Erwartungen an diverse Bereiche der Institute formuliert, um Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Einbindung von Klima- und Umweltrisiken im gesamten Institut auszusprechen. Die Erwartungen der Aufsicht beziehen sich hierbei auf die folgenden Geschäftsbereiche:

 

 

Im Leitfaden werden zu den einzelnen Bereichen klare Handlungsempfehlungen der EZB für die Institute formuliert.

Die Erwartungen konzentrieren sich dabei im Kern darauf, dass Klima- und Umweltziele in den verschiedenen, genannten Geschäftsbereichen Berücksichtigung und Einbeziehung finden. Ebenso ist die effektive Überwachung der Risiken und deren möglichen Auswirkungen bei Eintritt ein Teil der Erwartungshaltung. Eine weitere Empfehlung ist die Zuweisung der Zuständigkeit von Klima- und Umweltrisiken innerhalb der Organisationsstruktur. Zuletzt sollten Institute die Risiken und aussagekräftige und zentrale Informationen und Kennzahlen veröffentlichen.

Wo stehen wir nun?

Bereits Ende 2020 veröffentlichte die EZB ihre Einschätzung, dass keine Bank die aufsichtlichen Erwartungen im Bereich der Umwelt- und Klimarisiken erfüllt.
Ein Jahr später publizierte die EZB erste Ergebnisse aus einer Befragung von Significant Instituts und Analysen öffentlicher Informationen der Banken. Im Wesentlichen erkennen die Institute die vorhandenen Umwelt- und Klimarisiken an und sind sich darüber im Klaren, dass die Einbeziehung dieser Risikofaktoren in diversen Bereichen der Institute unabdinglich ist. Die tatsächliche Einbeziehung in die Managementprozesse und auch die Offenlegung der Risiken und deren Auswirkungen ist aber weiterhin verbesserungswürdig.
Im März 2022 veröffentlichte die EZB eine aktualisierte Beurteilung der Institute in einer Pressemitteilung. Das Ergebnis zeigt, dass die Institute die Erwartungen der EZB noch nicht erfüllen und eine Verbesserung der Offenlegung dieser Risiken erfolgen muss. Dennoch wurden vereinzelt Fortschritte verzeichnet, ausreichend ist diese Entwicklung jedoch noch nicht. Die EZB kommuniziert einen umfassenden Nachbesserungsbedarf hinsichtlich inhaltlicher Offenlegungen der Institute.
Bei 45% der Institute traten deutliche Mängel in der Begründung von Risiken auf. Hierzu zählt die nicht ausreichende Begründung von Kriterien und Zielen genannter Kennzahlen aber auch die fehlende Begründung zu Definitionen und Methoden zu Klima- und Umweltrisiken.
Über 30% der befragten Institute legen diese Angaben nicht offen und nur bei 25% sieht die Aufsicht ihre Erwartungen als erfüllt an.

Die EZB fordert, dass die Banken ihr Bewusstsein für Umwelt- und Klimarisiken stärken und dieses in ihre Managementprozesse einbeziehen. Hierzu erhielten die Institute aus der Untersuchung im Jahre 2021 individuelle Feedback-Schreiben mit einer Erläuterung der wichtigsten festgestellten Mängel im Institut. Die Erwartungshaltung ist, dass die Institute Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel ergreifen.

 

Die wichtigsten Meilensteine zusammengefasst:

 

 

Das Thema der Umwelt- und Klimarisiken wurde durch die EZB in ihre Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022 bis 2024 aufgenommen. Eine erneute Prüfung der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken wird Ende 2022 durch die EZB stattfinden.

Wenn auch Sie das Management und die Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken in Ihrem Unternehmen verbessern möchten, kontaktieren Sie uns. Unsere erfahrenen Berater:innen unterstützen Sie gern bei der Umsetzung. 

 

 

 

Neele Overbeck
Autor:in: Neele Overbeck
Neele Overbeck ist als Business Analystin bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Ihre fundierten Kenntnisse und Erfahrungen in der Finanzwirtschaft bringt sie seit 2021 in die Projekte unserer Kunden ein.

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