Update 18. März 2021
Die FinStabDEV wurde am 02. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht – somit ist die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Daten durch die Bundesbank geschaffen.
Gemäß Verordnung zählen zu den Meldepflichtigen nicht nur Kreditinstitute sondern u.a. auch Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Sitz im Inland. Die Deutsche Bundesbank hat jedoch die Möglichkeit differenzierte Meldeschemata für die in §2 Abs.2 (2) Nr. 1 der Verordnung definierten Gruppen der gewerblichen Darlehensgeber vorzugeben.
Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde die Umsetzungsfrist für die Meldepflichtigen von 12 Monate auf 18 Monate nach Anforderung der Deutschen Bundesbank verlängert. Eine Anforderung der Bundebank sowie Meldefrequenz und Meldeschemata sind allerdings noch nicht veröffentlicht worden.
Der aktualisierte Zeitplan sieht derzeit wie folgt aus:
Datenerhebung zur makroprudenziellen Risikoüberwachung des Wohnimmobilienmarktes
Obwohl der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland eine gesamtwirtschaftlich bedeutende Rolle spielt, liegen bislang keine belastbaren Daten zur Überwachung der gesamtheitlichen Risikolage des Immobilienmarktes vor. Aktuelle Marktentwicklungen - wie z.B. kürzlich stattgefundene Preisentwicklungen - können somit nicht hinreichend analysiert und beaufsichtigt werden. Die Datenerhebung zur Überwachung und Analyse des Wohnimmobilienmarktes soll dies ändern, indem der Aufsicht ein umfassender Gesamtblick über die Marktlage ermöglicht wird und makroprudenzielle sowie systemische Risiken rechtzeitig erkannt werden können.
In der Vergangenheit haben die Risiken insbesondere dann zugenommen, wenn sowohl Kaufpreise als auch Darlehensvergaben für Wohnimmobilien stark anstiegen, während die Standards für die Darlehensvergabe gleichzeitig gelockert wurden. Dadurch wurde ein Kreislauf in Gang gesetzt, bei dem der fremdfinanzierte Erwerb von Immobilien in Erwartung steigender Preise zunahm… und die Immobilienblase platzte!
Insbesondere in Hinblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008, welche durch das Platzen einer Immobilienblase ausgelöst wurde, ist eine umfassende Datenlage zur Identifizierung solcher Phänomene und damit einhergehenden Risiken essentiell. Die Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen gemäß FinStabDEV stellt die Grundlage zur Anforderung dieser Daten durch die Deutsche Bundesbank dar, um die laufende Analyse und Überwachung der makroprudenziellen Risikolage im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen zu ermöglichen und rechtzeitig wesentliche Störungen und Risiken im Immobilien- und Finanzsystem aufzudecken.
Die Deutsche Bundesbank ist auf dieser rechtlichen Grundlage berechtigt, Daten zu Immobilien, zur Wohnimmobilienfinanzierung, zu Darlehensnehmern sowie Darlehensgebern von den meldepflichtigen Instituten einzufordern. Dazu gehören beispielweise folgende Daten:
- Daten zur Immobilie, insbesondere zum Marktwert, zum Beleihungswert, zum Nut- zungszweck und zur Lage der Immobilien
- Anzahl und Höhe der vergebenen Wohnimmobiliendarlehen
- Angaben zu bankinternen Risikokennzahlen, insbesondere zu PD (Ausfallwahrscheinlichkeit), LGD (Ausfallverlustquote) und EL (erwarteter Verlust), risikogewichteter Aktiva und genutzter Methodik zur Ermittlung dieser Kennzahlen
Die Meldepflicht nach §1 FinStabDEV wird künftig für finanzielle Kapitalgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.32 bis 2.67 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 bestehen, die Wohnimmobilienkredite zum Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie herausgeben. Betroffen sind somit nicht nur Kreditinstitute in Deutschland bzw. Zweigniederlassungen im Ausland, sondern u.a. auch Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Formelle Anforderungen an die Meldung, wie z.B. Form, Templates, Turnus, werden im aktuellen Referentenentwurf nicht konkretisiert, sondern durch Richtlinien und Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Finalisierung aufgrund von COVID-19 verschoben
Aufgrund der besonderen Herausforderung durch die COVID-19-Pandemie hat das BMF beschlossen, die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung mit dem Ziel zur Unterstützung und Entlastung der Aufsicht und der Institute nicht länger prioritär voranzutreiben.


