Am 22. Dezember 2020 hat die EU-Kommission das Konsultationspapier des Reporting Frameworks 3.0 und des neuen Technischen Durchführungsstandards (ITS – Implementing Technical Standards) veröffentlicht. Mit dieser Konsultation entwickelt die European Banking Authority (EBA) ihren Plan zur Vereinheitlichung des Europäischen Meldewesens und der europäischen Aufsicht weiter.

Das Reporting Framework der EBA ist der Rahmen für die aufsichtsrechtlichen Meldungen der Kreditinstitute und beinhaltet sowohl Informationen zu Validierungsregeln, XBRL Taxonomien als auch ein Datenpunktmodell (DPM – Data Point Model). Ziel des Reporting Frameworks ist es, einen komprimierten und verständlichen Überblick über die Meldepflichten zu bieten. Um eine einheitliche Implementierung der Meldepflichten zu erreichen, wurden die technischen Standards und die darin enthaltenen Daten in ein konkretes Datenpunktmodell übersetzt. Anhand der technischen Vorgaben der EBA zum DPM, können die Kreditinstitute (bzw. deren IT-Provider) eine entsprechende Lösung für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen Meldung entwickeln. Durch dieses Vorgehen wird die Konsistenz der Datengrundlage europaweit -sowohl über die Kreditinstitute als auch über die Aufsichtsbehörden hinweg- harmonisiert.

Nach Veröffentlichung eines Entwurfs und der darauffolgenden Konsultationsphase, publizierte die EU-Kommission im Dezember 2020 nun die finale Version des Reporting Frameworks 3.0 und des Technischen Durchführungsstandards (ITS – Implementing Technical Standards). Gemäß der Zeitplanung wird das Reporting Framework und der ITS erstmalig zum Meldestichtag 30. Juni 2021 Anwendung finden.

Abbildung 1: Zeitplan der EBA Konsultation zum DPM 3.0

 

Dem aktuell veröffentlichten Konsultationspapier des Reporting Frameworks liegen Änderungen der beinhalteten Meldevorgaben zugrunde. Mit der neuen Version 3.0 des DPM reagiert die EBA sowohl auf die überarbeitete Capital Requirements Regulation (CRR II), als auch auf Änderungen zusätzlicher aufsichtsrechtlich geforderter finanzieller Informationen gemäß FINREP gemäß der Verordnung (EU) 2019/876. Die Änderungen des CRR II beinhalten insbesondere Neuerungen bei der Ermittlung für regulatorische Eigenmittel (bestehend aus dem harten Kernkapital, dem zusätzlichen Kernkapital und dem Ergänzungskapital). Infolge dieser Änderungen wurden diverse Anpassungen in den Formularen des Meldewesen-Reportings, wie z.B. der FINREP-Formularen, beschlossen. Betroffen von der Umsetzung des DPM 3.0 sind u.a. folgende Reportings:

  • Eigenmittel (inkl. Backstop für NPEs),
  • Kreditrisiko und Adressenausfallrisiko,
  • Großkredite,
  • Leverage Ratio,
  • NSFR

Neben diesen oben genannten Reportings sind durch die Umsetzung des DPM 3.0 auch weitere Bereiche wie z.B. Eigenmittel und die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) oder auch der TLAC-Standard, der durch global systemrelevante Institute (G-SII) zu erfüllen ist, betroffen.

Möchten Sie wissen, inwiefern Ihr Institut betroffen ist? Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung des Reporting Frameworks 3.0 und des Technischen Durchführungsstandards und stehen Ihnen mit fundiertem Wissen beiseite.

 

Christiane Trinczek
Autor:in: Christiane Trinczek
Christiane Trinczek ist als Business Analystin bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Ihre Erfahrung in der Finanzwirtschaft und ihre Kenntnisse über regulatorische und gesetzliche Anforderungen bringt sie seit 2019 in die Projekte der Kunden ein.

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