Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 50/2020 am 24. Juli 2020 informierte die Deutsche Bundesbank, das Zeitpunkt- und Zeitraumprinzip von AnaCredit in Bezug auf Korrekturmeldungen von Kreditdaten zu aktualisieren. Vorangegangen war eine Umfrage der meldepflichtigen Institute zu unterschiedlichen Optionen der Einreichungsart hinsichtlich des Zeitpunkts – und Zeitraumprinzips.

Das Ergebnis dieser Umfrage wird mit der Veröffentlichung des Rundschreibens 50/2020 nun umgesetzt. Dabei werden Änderungen und Erweiterung der Einreichungsart sowohl für die reguläre Meldung als auch für die Korrekturmeldung vorgenommen.

Ausgangssituation: Unterschiedliche Behandlung von dynamischen und statischen Daten

Im Rahmen der AnaCredit-Meldungen gibt es sowohl dynamische als auch statische Daten. Dynamische Daten werden zu jedem Meldestichtag vollständig gemeldet und gelten nur für den in der Meldung genannten Meldestichtag. Die Meldung von statischen Daten erfolgt zunächst nur für den Meldestichtag, zu dem der Datensatz erstmalig gültig ist. Die gemeldeten statischen Daten werden daraufhin im Datenbestand der Deutschen Bundesbank auf alle nachfolgenden Stichtage übertragen. In den nachfolgenden Meldestichtagen müssen statische Daten somit nur noch gemeldet werden, wenn sich Änderungen an dem Datensatz ergeben. Dies sind sogenannte Deltameldungen.

Die unterschiedliche Behandlung der Daten stellt die Einreicher vor Herausforderungen in der Umsetzung. Während Vertragspartnerdaten nur statische Daten enthalten, beinhalten Kreditdaten sowohl statische als auch dynamische Daten, welche in DataSets zusammengefasst werden. Dynamische DataSets müssen somit zu jedem Meldestichtag gemeldet werden, während statische DataSets desselben Instruments nur bei Änderungen gemeldet werden müssen. Bei der technischen Umsetzung muss erkannt werden, um welche Art es sich handelt und die jeweiligen Daten müssen für die Meldung entsprechend aufbereitet werden. Rückwirkende Korrekturen zu bereits gemeldeten Meldestichtagen werden genauso behandelt. Bei dynamischen Daten erfolgen Korrekturen nur zum genannten Stichtag. Hingegen werden Korrekturen zu statischen Daten auf alle nachfolgenden Stichtage übertragen. Wurde vor der Korrekturmeldung zu einem der nachfolgenden Stichtage jedoch bereits eine Korrektur oder eine Löschung eingereicht, wird diese durch das Zeitraumprinzip der statischen Daten überschrieben und muss erneut eingereicht werden.

Einreichung der Meldungen für Kreditdaten

Mit Umsetzung des Rundschreibens 50/2020 ändert sich nun die Behandlung statischer Daten – allerdings nur für statische Kreditdate. Vertragspartnerstammdaten werden weiterhin gemäß dem Zeitraumprinzip behandelt und für alle nachfolgenden Stichtage fortgeschrieben. Eingereichte Korrekturmeldung zu statischen Kreditdaten gelten ab dem 01.08.2021 nur für den in der Korrekturmeldung genannten Meldestichtag und werden nicht mehr für alle nachfolgenden Meldestichtage fortgeschrieben. Die regulären, monatlichen AnaCredit-Meldungen können, abhängig von der angegebenen Einreichungsart, sowohl nach dem Zeitraum als auch nach dem Zeitpunktprinzip behandelt werden.

Anpassung der Einreichungsarten für die Meldung von Kreditdaten

Im Rahmen dieser Anpassung werden auch Einreichungsarten eingeführt. Bislang wird die Behandlung der Meldung nur über das Aktionsattribut ‚REPLACE‘ (für die Einreichung von Daten) oder mit ‚DELETE‘ (für die Löschung von Daten) kenntlich gemacht. Künftig muss zusätzlich zu jeder eingereichten Meldung eine Einreichungsart mitgeteilt werden, welche definiert, wie die Meldung seitens der Deutschen Bundesbank verarbeitet werden soll.

Ab dem 01.08.2021 gelten folgende Einreichungsarten:

  • FULL_REPLACEMENT

Eine eingereichte Meldung dieser Art wird als Vollmeldung behandelt. Alle für diesen Meldestichtag bereits vorhanden Daten aller Tabellen werden zunächst gelöscht. Es gelten nur jene Daten, die in der Meldung aufgeführt und nicht abgelehnt wurden. Dies bedeutet, dass mit dieser Einreichungsart – im Gegensatz zu einer Deltameldung - auch statische Daten vollständig gemeldet werden müssen.

  • FULL_DYNAMIC

FULL_DYNAMIC stellt die bisherige Einreichungsart dar. Dabei werden die statischen Daten aus dem Vormonat übernommen und nur Deltameldungen an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Dynamischen Daten sind wie immer vollständig zu melden. Bei einer erneuten Einreichung von FULL_DYNAMIC zum Meldestichtag ist die Deltameldung immer zum Vormonat anzugeben, da bei erneuter Einreichung die vorhandenen Daten gelöscht und statische Daten aus dem Vormonat erneut übertragen werden.

  • CHANGE

Voraussetzung für die Einreichungsart CHANGE ist eine vorangegangene Einreichung mit FULL_REPLACEMENT oder FULL_DYNAMIC. Der bestehende AnaCredit-Datenbestand wird mit der Einreichungsart CHANGE um die Änderungen bestehender Datensätze, Ergänzungen um neue Datensätze und Löschungen bestehender Datensätze aus der Meldedatei modifiziert.

Umstellung auf das Zeitpunktprinzip für Korrekturen für Kreditstammdaten

Alle ab dem 01. August 2021 eingereichte Korrekturmeldungen für Kreditstammdaten gelten nur noch für den eingereichten Meldestichtag. Die Korrekturen werden somit nicht auf alle nachfolgenden Meldestichtage fortgeschrieben, sondern müssen für alle Meldestichtage explizit eingereicht werden.

Dabei unterscheidet die Deutsche Bundesbank zwei Fälle:

  • Einreichung einer Korrekturmeldung zum aktuelle Meldestichtag:

Wird eine Korrektur zum aktuellen Meldestichtag eingereicht, wird bei der Einreichungsart FULL_DYNAMIC zum nächsten Meldestichtag auch die Korrekturen in den AnaCredit-Datenbestand übernommen.

  • Einreichung einer Korrekturmeldung zum zurückliegenden Meldestichtag

Die Korrekturmeldung gilt nur für den genannten Meldestichtag. Alle nachfolgenden eingereichten Meldestichtage werden nicht von der Korrekturmeldung berührt. Mit Einführung des Zeitpunktprinzips für Korrekturen von Kreditstammdaten werden folglich die Validierungen nur noch für den eingereichten Meldestichtag durchgeführt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Rückmeldungen durch die Deutsche Bundesbank. Eine Ausnahme bilden Validierungen, die auf einen Vergleich mit dem Vor – bzw. Folgestichtag beruht. Diese Validierungen werden weiterhin vorgenommen und können dazu führen, dass auch Rückmeldungen zu Validierungen der Vor- bzw. Folgestichtage versendet werden.

Diese umfangreichen Anpassungen der Deutschen Bundesbank sollen Transparenz schaffen und die technische Komplexität der AnaCredit-Meldung vereinfachen. Die Umsetzung dieser Anpassung geht jedoch zunächst mit erheblichem Aufwand einher. Zur Umsetzung dieser weitereichenden Änderung ist eine frühzeitige fachliche und technische Analyse notwendig, um die Anforderungen effektiv und effizient umzusetzen.

Gerne unterstützen wir Sie mit umfassendem Wissen zu AnaCredit von der Planung, Analyse und Konzeption bis hin zur vollumfänglichen Umsetzung.  

Christiane Trinczek
Autor:in: Christiane Trinczek
Christiane Trinczek ist als Business Analystin bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Ihre Erfahrung in der Finanzwirtschaft und ihre Kenntnisse über regulatorische und gesetzliche Anforderungen bringt sie seit 2019 in die Projekte der Kunden ein.

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Wir möchten Licht in die aktuellen regulatorischen Anforderungen bringen.
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