Die Geldwäschebekämpfung für Banken gewinnt immer mehr an Bedeutung, sowohl regulatorisch als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Viele Finanzinstitute befürchten, dass sich besonderes durch die Digitalisierung das Risiko für Geldwäsche und Betrug massiv erhöhen wird. In diesem Artikel widmen wir uns im Rahmen der Regulatory Roadmap den regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Geldwäsche.

 Die Bezeichnung der „Geldwäsche“ soll auf Al Capone zurückgehen, der während der Prohibition in 1920 (USA) das illegal erworbene Geld in Waschsalons investiert hat, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Heute hört man das Wort „Geldwäsche“ öfter, als je zuvor.

5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinien

Unter Geldwäsche versteht man das unbemerkte Einführen illegal erwirtschafteten Geldes durch möglichst unauffällige Geschäftstransaktionen in den legalen Finanzkreis und aus ihm heraus. Die Herkunft des Geldes, das aus illegalen Tätigkeiten wie unter anderem Korruption, Waffen- oder Drogenhandel und Steuerhinterziehung stammt, wird durch Einspeisung, Verschleierung und Integration kaschiert.

Die Einspeisung gilt als Geldwäsche ersten Grades, wo beabsichtigt wird, illegal erworbenes Bargeld wieder in Buchgeld umzuwandeln. Dies erfolgt auf Basis von kleineren Beträgen, um illegale Aktivitäten zu verdecken. Die Geldwäsche wird jedoch in dieser Phase in der Regel mit einem großem Entdeckungsrisiko für den Täter durchgeführt.

Bei der Verschleierung werden die Geldtransaktionen so oft durchgeführt, dass der Belegpfad dadurch durchbrochen und das Geld anonymisiert wird. Mit jeder weiteren Transaktion wird die Geldwäsche schwerer nachzuverfolgen. Im Zuge des Geschäftsprozesses und durch unzählige Transaktionen verringert sich die Entdeckungsgefahr.

Die dritte und die letzte Phase der Geldwäsche ist die Integration. Wenn die Herkunft des Geldes nicht mehr festzustellen ist, wird das illegale Geld durch z. B. Immobilienkauf als Ergebnis rechtmäßiger Geschäftstätigkeit genutzt.

Aus diesen Gründen sind Volumen und Ausmaß von Geldwäsche-Deals weltweit sehr schwer einzuschätzen und bleiben daher unentdeckt. Studien zeigen jedoch die immensen Summen auf, die im illegalen Bereich zirkulieren, und das gesamte Finanzsystem und die Weltwirtschaft beeinflussen. Keine andere Institution kann das gewaschene Geld effektiver und schneller transferieren als eine Bank. Jedem Kreditinstitut, das Bankgeschäfte durchführt, sind alle möglichen Geldwäscheszenarien, sowie -risiken bekannt. Um das Entdeckungsrisiko zu minimieren, entwickeln die Verbrecher jedoch immer neue und unterschiedliche Techniken, um sich ihres Bargelds zu entledigen. 

Geldwäsche

Die Folgeauswirkungen der Geldwäsche bringen schwer einschätzbare materielle sowie große immaterielle Schäden mit sich und führen zu einer nachhaltigen, langfristigen Wachstumsverhinderung.

Da die Geldwäsche und die Vortaten, die der Geldwäsche als Grundlage bedürfen, sehr schwer zu definieren sind und aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sowie der Erweiterung  des Personenkreises der Verpflichteten, verschärft die EU mit jeder neuen Richtlinie die Compliance-Anforderungen von Unternehmen. Bisher wurden bereits vier EU-Geldwäscherichtlinien in allen Mitgliedsländern umgesetzt (nähere Aufzählung siehe unten).

Mit den neuen 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinien, die im Januar 2020 und Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, erweitert die Europäische Union das Pflichtprogramm des Compliance-Systems eines Unternehmens. Die betroffenen Unternehmen sind demnach verpflichtet, ein angemessenes Risikocontrolling und Risikomanagement zu betreiben. Im Rahmen der Geldwäsche-Compliance muss der Geschäftsbetrieb so organisiert sein, dass die Verstöße gegen geltendes Recht vermieden werden.

In der folgenden Abbildung ist die Timeline der Entwicklung der EU-Geldwäscherichtlinien (EU-Anti-Money Laundering – AML) vorgestellt, die einen Überblick über den gesamten Fortschritt der Geldwäschebekämpfung gibt. 

Timeline EU-Geldwäscherichtlinien

Geldwäscherichtlinien im Überblick: 

  1. Regelungen gegen Drogenhandel
  2. Aufnahme des Nichtfinanzsektors in die Geldwäschebekämpfung
  3. Verschärfung der Sorgfaltspflichten, Berücksichtigung der Terrorismusfinanzierung; Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht durch das Geldwäschegesetz (2008)
  4. Bekämpfung hoher Barzahlungen und Verschärfung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden -> Danach neues Geldwäschegesetz 2017
  5. Neue Regelungen für potenzielle Verwendungszwecke von virtuellen Währungen EU-Richtlinie 2018/843
  6. Einführung von Mindeststandards für die Definition von Vortaten und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche EU-Richtlinie 2018/1673

  

5. Geldwäscherichtlinie – Wesentliche Änderungen im Überblick

Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die im Mai 2018 erlassen wurde, hat einen großen Schritt im Bereich der innovativen Zahlungsmethoden unternommen. Neue Regelungen entwickeln somit einen Rahmen für mehr Transparenz bei Unternehmen und stärken die allgemeine Aufsicht und den Informationsaustausch in Bezug auf Geldwäsche in der gesamten EU.

Ende Juli 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen, welcher der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/843 in nationales Recht dient.

Gesetzesentwurf

Die Hauptthemen, welchen die 5. Geldwäscherichtlinie sich gewidmet hat, waren unter anderem der Umgang mit Höchstrisikoländern, die Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen, die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten, der Zugang zum Transparenzregister und die Stärkung des Informationsaustausches zwischen den Behörden.

Die EU hat die Liste der Drittländer erweitert, die wesentliche Schwachstellen gegenüber der Geldwäsche-Bekämpfung aufweisen. Sie müssen laut den neuen gesetzlichen Regelungen die „erhöhten Sorgfaltspflichten“ gegenüber ihren Vertragspartnern erfüllen, die in einem dieser Drittstaaten niedergelassen sind.

Da die Transaktionen von Kryptowährungen und die Geschäftsmodelle, die auf Blockchain aufbauen, für Geldwäsche gut geeignet sind, wird der sachliche Anwendungsbereich um die Dienstleistungsanbieter erweitert, die den Umtausch von gesetzlichen Fiatwährungen in Kryptowährungen ausführen. Da Kryptowährungen dezentral organisiert sind, können sie schwer durch staatliche Organe überwacht und kontrolliert werden.

Die neue Richtlinie sieht ferner eine Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäsche für freie Berufe bei Immobilientransaktionen und bei Transaktionen beim Handel mit Kunstwerken vor, wenn sich die Transaktion auf 10.000 Euro oder mehr beläuft.

Neue Regelungen sehen nunmehr vor, dass der Zugang zum Transparenzregister nicht nur für den bestimmten Kreis der berechtigten Personen gewährt wird, sondern für „alle Mitglieder der Öffentlichkeit“.  

Durch die Verbesserung des Informationsaustauschs und Bereitstellung eines schnellen Zugriffs für die Financial Intelligence Units (FIUs), die zentrale Stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, über die Inhaber von Zahlungskonten durch zentralisierte Register, sollte die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und der FIUs verstärkt werden.

  

6. Geldwäscherichtlinie – Wesentliche Änderungen im Überblick

Im Rahmen des Brüsseler Gesetzgebungsmechanismus wurden im November 2018 weitere Maßnahmen ergriffen, um die Bekämpfung der Geldwäsche zu verstärken. Die Europäische Kommission hat diese Maßnahmen vorgeschlagen, da sie der Ansicht ist, dass die bestehenden Regelungen weder umfassend noch kohärent sind.

Insbesondere betont die Europäische Kommission, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeikräften aufgrund nationaler Unterschiede bei den Deliktsdefinitionen, dem Umfang und der Sanktionierung von Geldwäschedelikten nicht optimal ist. Sie legt ferner fest, dass die Kriminellen diese gesetzlichen Diskrepanzen ausnutzen, um Straftaten zu verschleiern. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden im Volksmund als 6. Geldwäscherichtlinie bezeichnet. Die neuen Regelungen sollen eine effizientere und zügigere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ermöglichen.

Europäische Kommission

Das wichtigste Element der 6. Geldwäscherichtlinie ist die Bereitstellung einer harmonisierten Liste von 22 kriminellen Tätigkeiten, die Vortaten zur Geldwäsche darstellen. Die Definitionen sollen in allen Mitgliedstaaten hinreichend einheitlich sein. 

Durch die explizite Definition all dieser Vortaten wird die 6. Geldwäscherichtlinie den Unternehmen zwangsläufig größere Pflichten auferlegen. Die eigenen Mitarbeiter sollten möglichst gut geschult werden, um mögliche Indikatoren für all diese Vortaten zu erkennen. Zusätzlich sollten Unternehmen Überwachungssysteme implementieren, um Erträge zu ermitteln, die möglicherweise mit diesen Verstößen zusammenhängen.

Mit einer EU-weit einheitlichen Definition von Geldwäsche schlägt die Europäische Kommission auch vor, dass „Selbstwäsche“ in den Anwendungsbereich der Straftaten fällt. Davor stellte die Definition der Selbstwäsche keinen Strafbestand einer Straftat dar. Unterstützung, Begünstigung und der Versuch, Geldwäsche zu betreiben, sind laut Richtlinie ebenfalls illegal. In diesem Zusammenhang müssen die von der Richtlinie erfassten Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende strafrechtliche Sanktionen verhängen. Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten ähnliche Techniken und Maßnahmen anwenden, die sie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und anderer schwerwiegender Straftaten anwenden.

Durch die 5. und 6.  Geldwäscherichtlinie sollte das Finanzsystem durch Präventionsmaßnahmen und Aufdeckung von Geldwäschepraktiken stärker geschützt sein. Dies bedeutet für alle betroffenen Unternehmen, dass ihre internen Maßnahmen und das Compliance-Programm angepasst und die Geldwäschepräventionssysteme in kurzer Zeit implementiert werden müssen.

 

Unsere Empfehlung: Verlieren Sie das Ziel nicht aus den Augen!

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach besten Lösungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Ihrem Unternehmen und entwickeln zusammen mit Ihnen eine individuelle Strategie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

 

Diana Neronskaya
Autor:in: Diana Neronskaya
Diana Neronskaya ist als Business Analystin im Bereich Meldewesen bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Sie unterstützt unsere Kunden seit 2018 bei der Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

Blogreihe - Regulatory Roadmap

Regulatory Roadmap

Wir möchten Licht in die aktuellen regulatorischen Anforderungen bringen.
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