Im Bereich der verpackten Anlageprodukte wird die Bankenlandschaft derzeitig von KIDs for PRIIPs regulatorisch betrachtet umgestaltet, sodass die PRIIPs-Verordnung eine Etappe unserer Regulatory Roadmap ist.

Regulatory Roadmap PRIIPSKIDs for PRIIPs beschreiben Key Information Documents for Packaged Retail And Insurance-Based Investment Products. Somit handelt es sich bei KIDs for PRIIPs – in wenigen Worten– um Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte, die ab dem 01. Januar 2018 verbindlich sind.

Die Finanzmärkte treten gegenwärtig durch ihre steigende Komplexität hervor. Diese bedingt sich vorrangig durch die technologischen Innovationen in der Bankenlandschaft und durch die erweiterte Angebots- und Produktvielfalt. Darauf basierend genießt der Schutz des Verbrauchers eine immer größere Bedeutung.

Ziel der PRIIPs-Verordnung ist es, den Anlegerschutz für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im europäischen Wirtschaftsraum zu verbessern, sodass der Fokus auf den EU-Verbrauchern liegt. Eine transparente Darstellung der Basisinformationen und die Minimierung der Informationsasymmetrie soll hierbei den Vertrauensaufbau der Kleinanleger in der Finanzwelt fördern.

Die PRIIPs-Verordnung konzentriert sich auf verpackte Anlageprodukte. Dabei handelt es sich um verpackte Anlageprodukte, wenn das Kapital der Kunden indirekt am Kapitalmarkt investiert wird oder wenn die Kapitalrückzahlung von der Wertentwicklung zuvor definierter Papiere oder Referenzwerte abhängig ist. Somit umfassen verpackte Anlageprodukte eine Vielzahl von Produkten, zu denen unter anderem Investmentfonds, Zertifikate, Derivate oder auch Versicherungsprodukte mit Anlageelementen zu zählen sind.

In diesem Zusammenhang werden innerhalb einer Negativaufzählung Produkte dargestellt, die nicht PRIIPs-relevant sind wie bspw. Versicherungsverträge ohne Anlageelemente, betriebliche Altersvorsorgeprodukte oder auch Anlageprodukte ohne derivative Komponenten wie Aktien und Anleihen.

Ab dem 01. Januar 2018 ist ein KID zu jedem PRIIPs-relevanten Produkt mit Informationen über die zentralen Produktmerkmale, Risiken und Kosten verpflichtend. Durch technische Regulierungsstandards wird definiert, wie Basisinformationen herzuleiten sind und wie die KIDs formell und inhaltlich zu gestalten sind.

Die formellen Anforderungen an die KIDs geben vor, dass sich die Informationen über das verpackte Anlageprodukt maximal über drei Seiten erstrecken dürfen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Inhalte für Kleinanleger verständlich dargestellt sind, um die Informationstransparenz zu fördern, sodass die sprachliche Gestaltung ebenfalls durch die PRIIPs-Verordnung vorgegeben ist. Neben den allgemeinen Informationen der verpackten Anlageprodukte beinhalten KIDs auch Gesamtkostenindikatoren, Gesamtrisikoindikatoren und die Darstellung von Performance-Szenarien.

Die Kosten werden auf unterschiedlichen Ebenen dargestellt. Es werden direkte und indirekte Kosten aber auch einmalige und laufende Kosten angegeben. Über den Gesamtkostenindikator werden alle Kosten prozentual und absolut dargestellt, um eine produktübergreifende Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Für eine transparente Darstellung werden ebenso die Risiken des zugrundeliegenden verpackten Anlageproduktes in Form von Marktrisiko, Bonitätsrisiko und Liquiditätsrisiko dargelegt. Der Gesamtrisikoindikator bildet die Risiken nach einer vorgegebenen Bewertungsmethode ab. Auf deren Basis ist für den EU-Verbraucher das Gesamtrisiko des zugrundeliegenden Produktes produktübergreifend vergleichbar.

Die Darstellung von Performance-Szenarien ergänzt die Informationstransparenz. Die Veranschaulichung unterschiedlicher Performance-Szenarien unterstützt den EU-Verbraucher, das verpackte Anlageprodukte ganzheitlich zu betrachten. Unabhängig vom zugrundeliegenden verpackten Anlageprodukt hebt ein Warnhinweis die Komplexität des verpackten Anlageprodukts hervor.

Die Herausgabe der KIDs hat vor Geschäftsabschluss innerhalb der Anlageberatung zu erfolgen. Die Aktualität der KIDs wird dadurch gewährleistet, dass KIDs auf regelmäßiger Basis mindestens einmal jährlich und bei Ad-Hoc-Veröffentlichungen oder bei Änderung der Risikolage zu aktualisieren sind.

Durch die KIDs wird es ab dem 01. Januar 2018 möglich, der Heterogenität der Finanzprodukte mittels einer standardisierten und harmonisierten Grundform der Informationsdarstellung entgegenzuwirken. So soll es dem Verbraucher ermöglicht werden, unabhängig vom verpackten Anlageprodukt innerhalb einer Produktfamilie aber auch produktübergreifend die grundlegenden Informationen der Produkte, ihre Risiken und die dahinterstehenden Kosten gegeneinander abwägen zu können.

In Deutschland sind bereits vor der PRIIPs-Verordnung Produktinformationsblätter für bestimmte Finanzdienstleistungen im Versicherungs- oder auch im Wertpapiersegment relevant. Vergleichsweise dazu besteht für bestimmte Finanzdienstleistungen keine Erstellungspflicht für Produktinformationsblätter. Es besteht dabei die Möglichkeit für Kreditinstitute, Produktinformationsblätter auf freiwilliger Basis herauszugeben. Dabei können sie sich an Musterexemplaren des Deutschen Derivateverbandes orientieren. Die bereits bestehenden Produktinformationsblätter und die zukünftig erforderlichen KIDs unterscheiden sich vorrangig durch den technischen Regulierungsstandard und durch die Darstellung der Gesamtrisiko- und Gesamtkostenindikatoren, so dass bei KIDs ein höherer Komplexitätsgrad erforderlich ist.

Die Koexistenz von Produktinformationsblättern auf nationaler Ebene und KIDs auf europäischer Ebene lässt darauf schließen, dass es auch notwendig ist, die unterschiedlichen Informationsblätter zu harmonisieren, damit sowohl der Anbieter als auch der Nachfragende entlastet werden.

Unsere Empfehlung an Sie: Verschaffen Sie sich einen ganzheitlichen Überblick, wenn Sie operative Maßnahmen formulieren.

KIDs for PRIIPs gestaltet die Bankenlandschaft im Bereich verpackte Anlageprodukte um. Dies ist mit operativen Herausforderungen verbunden. Es ist zunächst zu definieren, ob die Erstellung der KIDs intern erfolgt oder ob externe Anbieter beauftragt werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die KIDs sowohl in regelmäßigen Abständen als auch zu besonderen Ereignissen zu aktualisieren und an die Verbraucher auszuhändigen sind. Für einen guten Überblick ist es empfehlenswert, Dokumentationsprozesse für KIDs einzuführen. Zudem sind auch die Prozesse rund um die Produktinformationsblätter zu modifizieren, da sich deren Aushändigungsprozesse durch Einführung der KIDs verändern.

Wir unterstützen Sie gern bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsprozesse rund um die KIDs for PRIIPs!

Athanasia Tsaman
Autor:in: Athanasia Tsaman
Athanasia Tsaman ist Leiterin des Kompetenzbereichs Bank bei der BBHT Beratungsgesellschaft. Ihre umfangreichen Erfahrungen in der Finanzwirtschaft und besonders in den Themen Regulatorik und Blockchain bringt sie als Projektleiterin und Business Analystin seit 2017 in die Projekte unserer Kunden ein.

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Wir möchten Licht in die aktuellen regulatorischen Anforderungen bringen.
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