Regulatory Roadmap: Weitreichende Änderungen in AnaCredit zum 01. August 2021
Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 50/2020 am 24. Juli 2020 informierte die Deutsche Bundesbank, das Zeitpunkt- und Zeitraumprinzip von AnaCredit in Bezug auf Korrekturmeldungen von Kreditdaten zu aktualisieren. Vorangegangen war eine Umfrage der meldepflichtigen Institute zu unterschiedlichen Optionen der Einreichungsart hinsichtlich des Zeitpunkts – und Zeitraumprinzips.